„600.000 bis 700.000 Araber verließen im Krieg 1948 _ 1949 ihre Orte in Israel. Ihre Motive waren verschieden, das Resultat nicht. Sie wurden zu Flüchtlingen.„
Die Palästinenser werden in dieser Ausstellung nie als Palästinenser beschrieben. Der Grund: Die zionistische Ideologie hat nie akzeptiert, dass es in Palästina jemals eine indigene palästinensische Bevölkerung gab. In unseren Kommentaren zur Tafel Einheimische Rückkehrer und Einwanderer und an anderen Stellen haben wir deutlich gemacht, dass diese Behauptung eine ahistorische Propaganda darstellt, die nicht begründbar ist. Die Zahl 600.000 bis 700.000 Flüchtlinge, entspricht nicht dem akademischen Konsens, der die Zahl von mindestens 700.000 nennt die 85% der damaligen palestinensischen Bevölkerung dargestellt.
Infolge des Sechstagekriegs von 1967 wurden zusätzlich etwa 280 000 bis 325 000 Palästinenser aus den Golanhöhen, dem Gazastreifen und aus der Westbank vertrieben bzw mussten fliehen.[0].
Am Ende des Krieges waren rund 85% der Palästinenser zu Flüchtlingen geworden. Die allermeisten wohnten in Elend, weit verstreut in fünf Gebieten: Jordanien, Libanon, Syrien, Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem. Außerdem gibt es Binnenflüchtlinge, Palästinenser, die von ihrem Wohnort vertrieben wurden und bis heute nicht zurückkehren dürfen. Für das Jahr 1950 wird ihre Zahl mit 46.000 angegeben. Im Dezember 1949 gründete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Sie leistete auch Hilfe für jüdische und arabische Palästinaflüchtlinge innerhalb des Staates Israel nach dem Konflikt von 1948, bis die israelische Regierung 1952 die Verantwortung für jüdische Flüchtlinge übernahm[1].
Die UNWRA ist ein Hilfswerk, das mehr als 5 Millionen registrierte palästinensische Flüchtlinge und ihre Nachkommen väterlicherseits unterstützt, die während des Palästinakrieges 1948 aus ihren Häusern geflohen sind oder vertrieben wurden, sowie diejenigen, die während und nach dem Sechstagekrieg von 1967 geflohen sind oder vertrieben wurden. Flüchtlinge außerhalb der obengenannten fünf Gebiete wurden von (u.a.) dem Roten Kreuz [2] und später vom 1950 gegründeten UNHCR geleistet. (UNHCR ist das allgemeine Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, das offiziell als office of the United Nations High Commissioner for Refugees — Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bezeichnet wird.) Ursprünglich dazu bestimmt, Arbeitsplätze für öffentliche Bauprojekte und direkte Hilfe zu schaffen, bietet die UNRWA heute der von ihm unterstützten Bevölkerung Bildung, Gesundheitsversorgung und soziale Dienste an. Die UNRWA nahm ihre Tätigkeit am 1. Mai 1950 auf[3].
Palästinensische Flüchtlinge sind definiert als „Personen, deren gewöhnlicher Wohnsitz im Zeitraum vom 1. Juni 1946 bis 15. Mai 1948 Palästina war und die durch den Konflikt von 1948, sowohl Heimat als auch Lebensgrundlage verloren haben.“
Am 11. Dezember 1948 beschloss die UN-Generalversammlung in der Resolution 194, Artikel 11, dass den Flüchtlingen, die "in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen...." erlaubt sein sollte, zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" in ihre Heimat zurückzukehren[4].
Dies bildet eine Grundlage für den palästinensischen politischen Anspruch auf das palästinensische Rückkehrrecht, siehe unten.
Bis heute gibt es keine Lösung für das Palästinaflüchtlingsproblem denn der israelische Staat verweigert den palästinensischen Füchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen hat die UN-Generalversammlung das Mandat
der UNRWA wiederholt verlängert – zuletzt bis zum 30. Juni 2020. Die Verantwortung der UNRWA in den
palästinensischen Flüchtlingslagern beschränkt sich auf die Erbringung von Dienstleistungen und die Verwaltung
seiner Einrichtungen. Die Agentur besitzt, verwaltet oder überwacht die Lager nicht, da dies in der Verantwortung
der Behörden der Gastgeberländer liegt.
So ist die Rechtslage.
Entweder kennen die Autoren der Ausstellung diese Rechtslage nicht, oder sie ignorieren sie.
„von diesen Flüchtlingen leben nach 70 Jahren nur noch einige Zehntausend. Die UNRWA
betreue heute aber über 5 Millionen. Das demografische Rätsel erkläre sich durch
Besonderheiten der UNRWA, die nur für palästinensische Flüchtlinge gelten“
und weiter...
„Die UNRWA bestimmte, dass palästinensische Flüchtlinge ihren Flüchtlingsstatus automatisch vererben.“
Zur Vererbung des Flüchtlingsstatuses und der Behauptung, dass dies nur auf Palästinaflüchtlinge zuträfe: Im Handbuch des UNHCR über Verfahren und Kriterien für die Bestimmung des Flüchtlingsstatus steht in Absatz 184:
„Wenn das Familienoberhaupt die Kriterien der Definition erfüllt, wird seinen Angehörigen in der Regel der Flüchtlingsstatus nach dem Grundsatz der Familieneinheit gewährt“.
Kapitel 5 der UNHCR-Veröffentlichung, Verfahrensstandards für die Bestimmung des Flüchtlingsstatus gemäß dem Mandat des UNHCR, ist sehr deutlich, dass:Im Einklang mit dem Recht des Flüchtlings auf Familienzusammengehörigkeit der Flüchtlingsstatus über die Generationen übertragen wird.
Kapitel 5.1.1.1 macht darüberhinaus deutlich, dass dieser Status auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten bleibt. Darin heißt es:„Personen, denen Flüchtlingsstatus als Abkömmlinge erhalten, haben die gleichen Rechte und Ansprüche wie andere anerkannte Flüchtlinge und sollen diesen Status auch nach der anschließenden Auflösung der Familie durch Trennung, Scheidung, Tod oder die Tatsache, dass das Kind das Alter der Volljährigkeit erreicht, behalten".
Weiter zitiert die UNHCR in der Regel eine palästinensische Flüchtlingsbevölkerungszahl in seinen Berichten zum Zustand der Flüchtlinge der Welt. Diese Berichte machen es klar, dass die Praxis der Registrierung von Nachkommen von Flüchtlingen unumstritten ist [5]
Die UNRWA nutzte eine willkürliche Flüchtlings-Definition wird weiterhin auf der Tafel behauptet.“
Um welche Definition es sich bei dieser handelt wird nicht erklärt, was allerdings auch nicht verwunderlich ist, denn dies Behauptungen ist falsch. Die Flüchtlingsstatus-Definition der UNRWA, basiert keinesfalls auf irgendeiner willkürlichen Definition, sondern auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
„Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren [6]“ .
Das Handbuch des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) macht klar, dass das Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr in ihr Herkunftsland im Völkerrecht uneingeschränkt anerkannt ist. [7].
Der derzeitige Generalkommissar der UNRWA, Pierre Krähenbühl, wies am 01.09.18 in einer Rede auf folgende Tatsachen hin:
„Bedauerlicherweise ist der langwierige Charakter der palästinensischen Flüchtlingskrise nichts Einzigartiges. Flüchtlinge in Afghanistan, Sudan, Somalia, Kongo und darüber hinaus, haben ebenfalls jahrzehntelange Vertreibungen und fehlende Abhilfe erlebt. Ihre Kinder und Enkelkinder werden ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt und vom UNHCR unterstützt. Verankert im Prinzip der Humanität und der internationalen Rechtsnormen über Familienzusammengehörigkeit, ist es die Verpflichtung, den vom Krieg betroffenen Gemeinschaften kontinuierlich zu helfen, bis eine politische Lösung gefunden ist.“ [...]
„Unabhängig davon, wie oft versucht wird, die individuellen und kollektiven Erfahrungen der Palästina- Flüchtlinge zu minimieren, oder zu delegitimieren, bleibt die unbestreitbare Tatsache, dass sie völkerrechtlich garantierte Rechte haben und eine Gemeinschaft von 5,4 Millionen Männern, Frauen und Kindern ausmachen, die nicht einfach weg-gewünscht werden kann.“
Auf der Website der Konrad Adenauer Stiftung steht zum Thema der palästinensischen Flüchtlinge:
...Ungleich den meisten Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen, die in der Regel Schutz vor Zwangsrückführung suchen, wird palästinensischen Flüchtlingen durch Israel ihr Recht auf Reparation, welches die Rückkehr in ihre ursprüngliche Heimat beinhaltet, verweigert. Obwohl dieses Recht im Internationalen Rechtsregime und speziell in den UN-Resolutionen 194 (1948) und 237 (1967) verankert ist, wird es nicht durchgesetzt [8].
Die Verfasser der Ausstellung meinen, dass, es eine grundsätzliche Kritik gibt, die der UNRWA vorwirft:
„...das Problem der Flüchtlinge von Generation zu Generation zu verlängern, statt zu lösen.“
Doch für die Lösung des Flüchtlingsproblems hat die UNRWA ausdrücklich kein Mandat!
Woher stammt diese Kritik? Tatsächlich hauptsächlich aus Israel. Diese Kritik findet man in Büchern, Zeitungen oder Websites, die entweder in Israel registriert sind, oder zu Israel-nahen Organisationen gehören. In der Tat ist diese „grundsätzliche Kritik“ fast ausschließlich zionistischer Herkunft und es wird klar, wie die israelische Politik das internationale Recht über Jahrzehnte ignoriert.
Auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung steht dazu:
Hintergrund des palästinensischen Flüchtlingsproblems
Ungeachtet dessen kann das Mandat des UNRWA nicht den kritischsten Aspekts des Schutzes abdecken, der
der Mehrheit der Palästinenser versagt bleibt: die Suche und der Zugang zu dauerhaften Lösungen. UNRWA
bestätigt, dass es kein Mandat dafür hat, dauerhafte Lösungen zu suchen und zu implementieren.
Stattdessen kann das Hilfswerk nur immer wieder auf die Notwendigkeit hinweisen, dass für das
palästinensische Flüchtlingsproblem eine faire und umfassende Lösung gefunden werden muss.
Aufgrund bindender internationaler Gesetze und im Einvernehmen der Staatengemeinschaft bleibt die Lösung für die Frage der Palästinaflüchtlinge diejenige, die in Resolution 194 festgelegt wurde. Diese beinhaltet das Recht auf Rückkehr in den Herkunftsort, die Rückgabe palästinensischen Besitzes und die Entschädigung für Verluste auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit [9].
Israel ist, wie jeder andere Staat auch, durch das Völkergewohnheitsrecht und durch die einschlägigen Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen, denen es als Vertragspartner angehört, gebunden.
„UNWRA: Ein virtueller palästinensischer Staat“
Wofür die UNRWA jedoch u.a. ein Mandat hat, ist es Bildungseinrichtungen und Kliniken zu betreiben.
2016, als die UN Generalversammlung das Mandat der UNWRA bis 2020 erweiterte, wurde in ihrer Resolution festgestellt, dass sie folgendes anerkennen :
“... die wesentliche Rolle, die die Agentur seit mehr als 65 Jahren seit ihrer Gründung bei der Verbesserung der Lage der palästinensischen Flüchtlinge durch die Bereitstellung von Bildungs-, Gesundheits-, Hilfs- und Sozialdiensten und die laufende Arbeit in den Bereichen Lagerinfrastruktur, Mikrofinanzierung, Schutz und Soforthilfe spielt [10]”.
Der UNWRA wird auf dieser Ausstellungstafel jedoch vorgeworfen, dass sie durch diese Leistungen angeblich zum „virtuellen palästinensischen Staat“ werde. Weiter erklärt wird dies nicht. „UNRWA Schüler beim Waffentraining in Gaza“ [Beschriftung zum Bild im linken unteren Teil der Ausstellungstafel] Links wird ein Foto mit Kleinkindern beim militärischen Training gezeigt. Durch die Beschriftung wird den Eindruck erweckt, dass das militärische Training durch die UNWRA erfolgt – was völlig falsch ist. Außerdem, stammt das Bild von der Website eines Bloggers (Cameron Slater), der sich 2013/14 mit der Hamas beschäftigt hat [11].
In seinem Artikel beschreibt Slater von Hamas betriebene Ferienlager, in denen die Kinder auch militärisch trainiert werden aber nirgends, dass die UNRWA solche Lager betreibe. Selbst der Dateiname des Bildes weist auf Hamas hin, er lautet „1kids_hamas_0“. Im gesamten Artikel dieses Bloggers wird die UNRWA nur einmal erwähnt und zwar als Organisation, die von der Hamas Druck erfährt, nicht dass die UNRWA Lager mit militärischem Training betreibt. Sämtliche anklickbaren Bilder innerhalb des Artikels zeigen keinerlei Hinweise auf UNRWA-Lager (kein UNRWA-Logo, keine Kleidung, Mützen usw. in typischem Blau der UNRWA).
Hierzu die UNRWA:
“Die Verantwortung der UNRWA in den palästinensischen Flüchtlingslagern beschränkt sich auf die Erbringung von Dienstleistungen und die Verwaltung seiner Einrichtungen. Die Agentur besitzt, verwaltet oder überwacht die Lager nicht, da dies in der Verantwortung der Gastgeberbehörden liegt..”
„Bei einem Friedensabkommen zwischen Israel und den Palästinensern würden viele Gazabewohner ihr seit Generationen gewohntes bedingungsloses Einkommen verlieren. Sie sind zwar überwiegend Nachkommen indigener Gazabewohner, die UNRWA versorgt sie aber wie alle anderen palästinensischen Flüchtlinge.“
[In unteren Bereich der Tafel , nach den beiden Bildern]
Falschbehauptung: Auf der Website der UNRWA ist zu lesen:
„Im Gazastreifen leben rund 2,1 Millionen Menschen, darunter 1,4 Millionen Palästinaflüchtlinge [12].“
Wie die Ausstellungsmacher also dazu kommen einfach zu behaupten, dass die Bewohner des Gazastreifens überwiegend Nachkommen indigener Gaza-Bewohner seien, bleibt unerklärt. Wie überhaupt in der Ausstellung, werden keine Quellenangaben gemacht. In der Begleitbroschüre finden sich lediglich Quellenangaben für die in der Ausstellung verwendeten Bilder, keine zu Organisationen, Behauptungen etc.
Weiter unten rechts auf der Tafel steht ein Foto eines Mädchens, von dem gesagt wird, das Bild sei aus Damaskus/Syrien und nicht wie die UNRWA behaupten würde, aus Gaza.
Unter dem Link: https://www.unrwa.org/newsroom/photos/year-syria findet man das Bild tatsächlich auf der Website der UNRWA unter der Überschrift „A year in Syria“. Dabei geht es um die palästinensischen Flüchtlinge, die in Syrien leben.
Auf der Website der Vereinten Nationen, Seite The Question of Palestine wurde bereits am 03.06.2017 eine Entschuldigung und Erklärung der UNRWA, für die fälschliche Nutzung dieses Fotos veröffentlicht:
Erklärung der UNRWA zur Verwendung eines Fotos in ihrer Ramadan-Spenden-Kampagne
„Sobald wir auf Fragen hinsichtlich des Fotos in unserer Ramadan-Kampagne aufmerksam gemacht wurden, haben
wir uns mit der Angelegenheit beschäftigt. Wir hatten versehentlich ein Bild aus unserem Archiv eines Kindes in
Syrien gepostet und gesagt, dass sich das Kind in Gaza befinde. Das Foto wurde ausgetauscht. Palästina-
Flüchtlingskinder, denen wir helfen, ob in Syrien oder im Gazastreifen, brauchen dringend Hilfe, und wir hoffen, dass
die Menschen weiterhin großzügig für diese wichtige Ramadan-Kampagne spenden werden [13].“
Man kann nur hoffen, dass die AusstellungsmacherInnen, wenn es um die massiven Fehler in ihrer eigenen Ausstellung geht, genauso fähig sein werden diese zuzugeben und dass sie ebenfalls zu Korrekturen bereit sein werden, zumal die Ausstellung für sich in Anspruch nimmt ein „historisches Korrektiv“ zu sein.
Die Folge dieses schlecht begründeten Angriffs auf die UNWRA ist, dass die Palästinenser genauso behandelt werden sollten wie andere Flüchtlinge. Dies würde allerdings den Wünschen Israels, das Flüchtlingsproblem so loszuwerden nicht helfen. Im Vorwort zum UNHCR-Handbuch über die freiwillige Repatriierung lesen wir Folgendes
“Die humanitäre Aktion des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) im Hinblick auf dauerhafte Lösungen für die Flüchtlingsprobleme ist daher in erster Linie darauf ausgerichtet, dass ein Flüchtling das Recht auf Rückkehr in Sicherheit und Würde ausüben kann. [14] ”
„immer mehr Geberländer... drohen ihre Zahlungen zu kürzen“
Die palästinensische Behörde in Ramallah war extrem verärgert, als President Trump mit diplomatischen Normen brach, indem er die amerikanische Botschaft in Israel nach Jerusalem verlagerte. Die Behörde weigerte sich weiter im Gespräch mit Trumps Vertretern zu bleiben. Als Reaktion strich Trump tatsächlich die amerikanische Unterstützung für die UNWRA komplett. Inzwischen ist dieses Defizit aber fast beseitigt, insbesondere durch die Mithilfe der Europäischen Union.
Dazu bemerkte die EU Botschafterin im Libanon:
„Die Europäische Union ... hat heute ihr langjähriges Engagement bekräftigt, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zu unterstützen, eine Unterstützung, die "nicht nur finanziell, sondern auch politisch" ist.[15] ”
Ein Teil der amerikanische Verpflichtungen wurde 2021 von President Biden wider bezahlt.
Nützliche Quellen:
[0] Gerson, Allan (1978). Israel, the West Bank and International Law. Routledge. ISBN 0-7146-3091-8
[1] Howard Adelman, Elazar Barkan (28 June 2011). No Return, No Refuge: Rites and Rights in Minority Repatriation.Columbia University Press.
[2] Direkt nach dem Krieg bekamen die palästinensischen Flüchtlinge Soforthilfe von internationalen Organisationen, wie dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, der League of Red Cross Societies und dem American Friends Service Committee.
[3] Im November 1948 gründeten die Vereinten Nationen dann die United Nations Relief for Palestine Refugees (UNRPR), um Hilfe und Unterstützung für Palästina-Flüchtlinge auszuweiten und die Tätigkeiten von NGOs und anderer UN-Organisationen zu koordinieren. Die Vereinten Nationen richteten mit Beschluss der Resolution 302 (IV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 1949 das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) als Unterorgan der Vereinten Nationen ein. Diese übernahm die Mittel der UNRPR und die Flüchtlingsregister des Internationalen Roten Kreuzes.
[4]
UN-Generalversammlung Resolution 194 Artikel 11. [Die Generalversammlung] beschließt, dass den Flüchtlingen, die in ihre Heimat zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden sollte, und dass für das Eigentum derjenigen, die nicht zurückkehren wollen, sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, das nach den Grundsätzen des Völkerrechts oder der Billigkeit von den zuständigen Regierungen oder Behörden zu ersetzen ist, Entschädigung gezahlt werden sollte; beauftragt die Vergleichskommission, die Rückführung, die Neuansiedlung und die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung der Flüchtlinge sowie die Zahlung von Entschädigungen zu erleichtern und enge Beziehungen mit dem Direktor des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge und über ihn mit den entsprechenden Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen zu unterhalten;
Englischer Orignaltext: Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) [The General Assembly, resolves that the refugees wishing to return to their homes and live at peace with their neighbours should be permitted to do so at the earliest practicable date, and that compensation should be paid for the property of those choosing not to return and for loss of or damage to property which, under principles of international law or in equity, should be made good by the Governments or authorities responsible; Instructs the Conciliation Commission to facilitate the repatriation, resettlement and economic and social rehabilitation of the refugees and the payment of compensation, and to maintain close relations with the Director of the United Nations Relief for Palestine Refugees and, through him, with the appropriate organs and agencies of the United Nations;
[5] Siehe als Beispiel auf der Website des UNHCR: unhcr.org/4444afcb0.html
[6] Artikel 13 Absatz 2:
[7] Kapitel 1 Absatz 6 des Handbuchs des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) http://www.unhcr.org/4c2355229.pdf
[8] http://kas.de/wf/doc/kas_7231-1442-1-30.pdf?120726112550
[9] Quelle: bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/229614/unrwa?p=all
[10] http://undocs.org/A/RES/71/91
[11] https://www.whaleoil.co.nz/2014/08/part-4-children-gaza/
[12] unrwa.org/where-we-work/gaza-strip
[13] un.org/unispal/document/unrwa-statement-regarding-use-of-a-photo-in-its-ramadan-campaign/
[14] UNHCR Handbook on Voluntary Repatriation, Vorward. http://www.unhcr.org/4c2355229.pdf
[15] https://eeas.europa.eu/delegations/lebanon/50931/european-union-reaffirms-its-support-unrwa_en